Kinder-Ferienkolonie Vijenca
I. Allgemeine Eindrücke
Im Herzen des lieblichen Tales Vijenca, das rings von einer dichtbewaldeten Bergkette umgürtet ist, befindet sich die Kinder-Ferienkolonie. Ihre Initiatoren, Elieser Steinberg, Dr. Meyer Rosner, Prof. Chaim Lecker und Dr. I. Schäfler gründeten sie im Jahre 1920; Elieser Steinberg und Dr. M. Rosner weilen nicht mehr unter den Lebenden. Schon die Tatsache, daß eine geistige Persönlichkeit wie Elieser Steinberg der Vater dieser Institution ist, der sie durch 12 Jahre mit schöpferischer Pädagogik und Liebe großgezogen hat, ist eine Gewähr dafür, daß es sich hier um eine bedeutsame Sache handelt, der wir unsere Unterstützung nicht versagen dürfen. Elieser Steinberg, der geniale Fabeldichter, der uns jetzt schon in der Gloriole der Unsterblichkeit erscheint, hat mit tiefer Hingabe den erzieherischen Lehrplan, an dem noch heute festgehalten wird, für die Kinderkolonie ausgearbeitet und zum Teil selbst angewendet. Viele Sommer lebte er mit den Kindern in Vijenca als ihr Vater, Lehrer, Freund und Gespiele, und eine fremdartige Märchenwelt erblühte ihnen aus seinem Munde. Seine erzieherische Methode will im Kinde vor allem die eigenen Charakterwerte zu Tage fördern, aus denen Solidaritätsempfinden, Phantasie, Gemeinsinn, Selbsterziehung, Selbstzucht, Ehrlichkeit und Klarheit erfließen. Das Lehrprogramm auf modernstem Anschauungsunterricht aufgebaut, umfaßt: jüdische Sprache, Einführung in die jüdische Literatur, ins Volkslied, ins allgemeine Wissen, Rhythmisierung der Lieder, Tanz, Gemeinschaftsspiele, Theaterspiel, Turnen usw. Zum Gelingen dieses Werkes tragen die Lehrer A. Hauselmann, M. Surkes, Vera Altmann u. A. viel bei, die seit Jahren, ohne Anspruch auf Belohnung, mit restloser Hingabe dieser Arbeit sich widmen.
Mit gleichem selbstlosem Eifer arbeiten Herr I. Singer, Präsident des Schulvereines, Dr. E. Felder, Sekretär und Herr A. Barak, wirtschaftlicher Leiter, für die würdige Sache.
Doch nicht allein als pädagogisches Institut, sondern auch als Hilfswerk an sich hat die Kolonie volle ethische Berechtigung und Anspruch auf Förderung. Man bedenke: Kinder aus den verschiedensten jüdischen Schichten, aus den allerärmsten Kreisen der Bevölkerung, zum Teil aus den völlig Deklassierten, Kinder, die sich in Jahren nicht satt gegessen haben, die in nassen Kellerhöhlen hausen, von Krankheit, Schmutz, Hysterie der Eltern umgeben, Kinder, die nie in ihrem blassen Leben die Gnade eines Gartens, eines Flußbades, eines fröhlichen Liedes, einer freien, kameradschaftlichen Sphäre erlebt haben, werden in eine Umgebung versetzt, die ihnen als eine wahrgewordene Wunderwelt erscheinen muß. Hier leben sie zum ersten Mal in einer Atmosphäre der Sauberkeit, des Gepflegtwerdens, der grünen weiten Räume mit Sonne, Wäldern, Wiesen, Fluß, mit Spiel und Tanz und Fröhlichkeit; sie werden von ihren älteren Freunden, den Lehrern, ernst genommen, sie dürfen jauchzen und jubeln und fühlen, daß sie Kinder sind, Freie, Unbeschwerte! Fünf mal täglich bekommen sie schmackhaftes, kräftigendes Essen, sie schlafen in sauberen Betten und es gibt keine Schläge, keine Scheltworte: eine Welt ohne Schläge ist ihnen ja schon das Paradies! Ihre im Elend ausgemergelten Körperchen kräftigen sich, in die bleichen Wangen steigt die zarte Röte der Gesundheit, die Augen werden groß und leuchtend. Sie schließen sich vor einander auf, erzählen einander aus ihrer Vergangenheit, üben sich, aus diesen Stoffen selbst Märchen zu gestalten und werden dichterisch im kleinen Kreise ihrer Spiele.
II. Das Kindergericht
In freundschaftlicher Weise wird den Kleinen die Methode und der Zweck der pädagogischen Arbeit erklärt; ihr soziales Gewissen wird durch ein psychologisches System von Fragen nach und nach wachgerufen. Auch darin war Steinberg der große Lehr5er. Er erfang das Kindergericht, eine Einrichtung, die am ehesten geeignet ist, Kinder zum Nachdenken und zum Verantwortungsgefühl anzuspornen. Allsonntäglich findet ein solches Kindergericht statt. Ein Vorsitzender und 12 Geschworene (6 Mädchen und 6 Knaben) werden gewählt, Staatsanwalt und Verteidiger melden sich freiwillig. Der Vorsitzende liest die Anklage vor: Ein Knabe hat ein Mädchen geschlagen; ein Mädchen hat einen Knaben angespien und ihn „Rotzbub“ genannt; ein Kind hat grüne Aepfel gepflückt, usw. usw. Die Angeklagten werden vorgeladen und müssen sich verteidigen. Welch ein Material für den psychologisch Interessierten! Die ganze Skala menschlicher Affekte erklingt, bei einem Kind tritt der Egoismus kraß und ungeschminkt hervor, beim andern wird er mit sophistischen Vorwänden geschickt verdeckt. Die einen sind feig und zerknirscht, die andern treten dreist heraus und geben mit klarer lauter Stimme die Motive für ihre „Sünden“ an.
Ein 10-jähriger Junge hat ein 8-jähriges Mädchen geschlagen, weil sie mit anderen Knaben spielte, obwohl er ihr Naschwerk geschenkt hatte! Die Aussage eines angeklagten Knaben ergibt, daß der Junge, den er angeblich geschlagen habe, ein Muttersöhnlein und ein „Quatsch“ sei, der bei der leisesten Berührung gleich Zeter und Mordio schreie. Das Mädchen, welches den Kameraden angespien hatte, sagt aus, daß der Knabe ihr von Anfang an unsympathisch war, weshalb sie es nicht ertragen konnte, daß er sie beim spielen beobachtete. Da er alle ihre Verwarnungen, sich zu trollen, in den Wind geschlagen habe und stehen geblieben war, sei sie in Zorn geraten und habe ihn angespien und beleidigt. Der Staatsanwalt erhält das Wort. In scharfer, prägnanter, fließender Rede wiederholt, erhärtet er die verübten „Verbrechen“: Der eine Knabe habe diese Woche wieder gesündigt, weil es dem Verteidiger letzte Woche gelungen war, ihm einen Freispruch zu sichern. Das Speien faßte er nicht allein als eine Beleidigung auf, sondern als Gefährdung, indem er feststellte, daß sich im Speichel oft schädliche Bazillen befinden, die den Angespieenen zu Schaden bringen könnten. In jedem Falle besteht er auf Bestrafung und appelliert an das ethische Gewissen der Geschworenen. Der Verteidiger, ein 12 jähriger Junge, geistig klar, ein Schönredner und Psychologe zugleich, findet für jeden Fall ein entlastendes oder mindestens abschwächendes Motiv. Er beurteilt die Tat nicht als Tatsache, sondern als ein unglückliches Produkt verborgener innerlicher Prozesse; dies gelingt ihm oft meisterhaft. Den etwas schwachsinnigen Knaben, der grüne Aepfel gepflückt hat, entschuldigt er mit dem Sprichwort, daß „verbotene Früchte süß“ seien und daß ihm „eine Nadel im Kopfe fehle“. Der verzärtelte Knabe, der jüngst eine Blindarmoperation durchgemacht hat, krankt an der Einbildung daß auf seinem ganzen Körper der operierte Blindarm sei und jede Berührung empfinde er gleich als einen Schlag auf seine Wunde. Das interessanteste Argument wendete der jugendliche Anwalt bei einem Angeklagten, der mit Ohrfeigen freigiebig gewesen war, an: da er ein Drillingskind sei, hätte sich auch der Verstand in drei Teile geteilt, und von einem Drittel Versand dürfe man kein vollständiges Verantwortungsgefühl fordern. Wieder hält der Staatsanwalt eine summarische Anklagerede und warnt die Geschworenen, von den „honigsüßen Worten“ des Verteidigers sich betören zu lassen.
Die Geschworenen ziehen sich zur Beratung zurück, um über alle vorgetragenen Fälle abzustimmen. Auch hier kann man interessante Studien anstellen. Die meisten Mädchen sind für Freispruch oder milde Strafen, die Mehrzahl der Jungens fordert Bestrafung. Schließlich kommt eine Einigung zustande, die Strafen werden verhängt: zwei Tage keinen Kompott essen dürfen; einen Tag Verbot im Flußbad zu baden; den nächsten Ausflug nicht mitmachen dürfen usw. usw.
Und wieder tummeln sich die lieben Kleinen auf dem Rasen, baden in Licht, Sonne, Waldluft und Wasser und blühen frisch und unschuldig wie die Feldblumen rings um sie. Diese 4 Wochen sind ein Lichtpunkt in ihrem finstern Leben, ein ernster Anstoß für ihre fernere geistige Entfaltung.
Dieses Werk, daß in den ersten Jahren stark von ausländischen philanthropischen Instituten unterstützt wurde, in den letzten Jahre aber ganz auf einheimische Hilfe angewiesen ist, droht zusammenzubrechen, wenn nicht rasche Hilfe kommt. Dies ist ein Appell an das Czernowitzer Publikum!
Rose Ausländer.
Vera Hacken: Kinder- und Jugendjahre mit Elieser Steinbarg [Childhood and Youth with Elieser Steinbarg]
Pictures: Courtesy of Linda Hutkin Slade